Vorratsdatenspeicherung

Die Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet" (naiin), erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung, hat angesichts der jüngsten Karlsruher Entscheidung vor zu viel Euphorie gewarnt. "Wenn das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren eine ähnliche Argumentation an den Tag legt, ist es um unser Werteverständnis in puncto Rechtsstaat und Unschuldsvermutung geschehen", kritisiert Arthur Wetzel, Präsident von naiin.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht (PDF-Datei). Demnach hätte die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen anlassunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten nur in unter fünf Prozent der analysierten Fälle eventuell die Aufklärungsquote gesteigert.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Vorerst dürfen Verbindungsdaten zwar gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Die Verfassungsrichter stoppten damit Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten.

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