Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Vorerst dürfen Verbindungsdaten zwar gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden. Die Verfassungsrichter stoppten damit Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten.
Die in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und in Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am 11. März in Karlsruhe. Datenschützer und Bürgerrechtler warnen seit Jahren vor einem Überwachungsstaat in Deutschland.


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