Rußfilter
Der Neuwagen mit Dieselmotor schaltete immer wieder auf „Notlauf“, weil der Rußpartikelfilter verstopft war. Nach 14 unfreiwilligen Aufenthalten in der Werkstatt wollte der genervte Besitzer sein Geld zurück. Das Gericht gab ihm Recht. Störungen im Fahrzeugbetrieb, die auf die Verstopfung des Rußpartikelfilters zurückzuführen sind, stellen eine Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges dar. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Urteil vom 4. Juni.2008 (Az. 3 U 236/07).
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Die derzeit angebotenen Nachrüstpartikelfilter funktionieren tadellos und verringern Rußpartikel in den Dieselabgasen um nahezu die Hälfte. Dies ergab ein Test des ADAC, bei dem die Nachrüstsysteme von HJS, TwinTec, Remus und Volkswagen in einem praxisnahen Verfahren untersucht wurden. Im Durchschnitt konnten im ADAC-Test die Rußemissionen um rund 45 Prozent reduziert werden. Entwarnung auch für die Stickstoffdioxid-Belastung in Städten: Mit Nachrüstfilter mindert sich der Ausstoß von Stickstoffdioxid um 30 Prozent, weil Ruß im Filter erfolgreich unschädlich gemacht wird.
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Autofahrer, die ihren Diesel mit einem nachträglich als mangelhaft erwiesenen Partikelfilter nachrüsten ließen, sollten sich von der Werkstatt jetzt eine Bescheinigung unterschreiben lassen. Damit können sie verhindern, dass ihr Rechtsanspruch auf Austausch des Filters durch Ablauf der Sachmängelhaftung verloren geht. In einem vom ADAC bereitgestellten Formular verpflichtet sich die Werkstatt, den Mangel bis spätestens 1. September 2008 zu beheben oder andernfalls den Originalzustand wiederherzustellen.
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