Düsseldorfer Tabelle
Beim Unterhalt orientieren sich die Gerichte gerne an der Düsseldorfer Tabelle, ohne dass diese Gesetzesrang hätte. Zum 1.1.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und voraussichtlich auch das Kindergeld ändern werden. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a.
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Beim Unterhalt orientieren sich die Gerichte gerne an der Düsseldorfer Tabelle, ohne dass diese Gesetzesrang hätte. Sie wurde für 2008 überarbeitet und stellt insbesondere Kinder aus Ost- und Westdeutschland gleich. Die Tabelle findet man beim Oberlandesgericht Düsseldorf zum downloaden.
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