Aktuelle Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt 2008/2009
Beim Unterhalt orientieren sich die Gerichte gerne an der Düsseldorfer Tabelle, ohne dass diese Gesetzesrang hätte. Zum 1.1.2009 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und voraussichtlich auch das Kindergeld ändern werden. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt. Die ab 1.1.2009 geltende Tabelle kann hier heruntergeladen werden.
2008 wurde sie ebenfalls schon überarbeitet und stellt insbesondere Kinder aus Ost- und Westdeutschland gleich. Die Tabelle 2008 findet man beim Oberlandesgericht Düsseldorf zum downloaden.
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